Umschulung: Per Ausbildung in einen neuen Beruf

Für eine Umschulung gibt es verschiedene Gründe. Das kann Unzufriedenheit im aktuell ausgeübten Beruf, verbunden mit dem Wunsch nach Veränderung, sein. Mitunter zwingt aber auch eine Krankheit oder die aktuelle wirtschaftliche Situation zu einer Umschulung. Es gibt verschiedene Formen einer Umschulung. Auch diejenigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen, können eine Umschulung absolvieren. Die Finanzierung kann auf verschiedene Weise erfolgen.

Warum lohnt es sich, eine Umschulung zu wagen?

Für eine Umschulung gibt es viele gute Gründe. Niemand sollte glauben, dass er zu alt dafür wäre. Aus Altersgründen darf eine Umschulungsmaßnahme nicht pauschal abgelehnt werden. Viele Menschen müssen oder wollen länger arbeiten. Verschiedene Gründe machen eine Umschulung notwendig:

  • allgemeine wirtschaftliche Situation
  • Situation auf dem Arbeitsmarkt, da der aktuelle Beruf kaum noch oder gar nicht mehr gefragt ist
  • Umzug, bei dem der Beruf in der Region kaum gefragt ist
  • betriebliche Situation, die eine Umstrukturierung und andere Berufsbilder erfordert
  • längere Auszeit durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
  • gesundheitliche Probleme, die es nicht mehr möglich machen, den aktuellen Beruf auszuüben

Es gibt aber auch persönliche Gründe, die für eine Umschulung sprechen:

  • Unzufriedenheit im Beruf
  • keine Aufstiegsmöglichkeiten
  • schlechte Bezahlung im ausgeübten Beruf
  • Wunsch nach Veränderung und neuen Perspektiven

Tipp: Wer sein Hobby zum Beruf machen möchte, benötigt nicht immer eine Umschulung. Mitunter reichen verschiedene Seminare aus. Eine Option ist auch ein berufsbegleitendes Studium als Fern- oder Abendstudium. Mehr dazu auf arbeitsrechte.de

Formen einer Umschulung

Bei einer Umschulung werden drei verschiedene Formen unterschieden:

  • Eine betriebliche Umschulung wird im Ausbildungsbetrieb absolviert und funktioniert ähnlich wie eine normale betriebliche Ausbildung. Wird die Umschulung nicht von einem Leistungsträger finanziert, erhält der Umschüler eine Ausbildungsvergütung und kann die Berufsschule besuchen. Er lernt und arbeitet im Betrieb. Eine solche Umschulung kann der Betrieb anbieten, wenn der entsprechende Beruf dort nicht mehr benötigt wird und Umstrukturierungen erforderlich werden.
  • Eine Umschulung bei einem Bildungsträger kann in einer privatwirtschaftlichen Bildungseinrichtung oder einer beruflichen Schule erfolgen. Es gibt keine Ausbildungsvergütung. Die Umschulung kombiniert Schulunterricht und Praktika.
  • Eine Umschulung für Rehabilitanden kann von Personen absolviert werden, die ihren Beruf aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr ausüben können, aber nicht aus dem Berufsleben ausscheiden möchten. Sie wird häufig in speziellen Bildungseinrichtungen angeboten, in denen eine Unterstützung für die Rehabilitanden möglich ist.

Umschüler müssen nicht in jedem Fall direkt eine Bildungseinrichtung besuchen. Verschiedene Umschulungsmaßnahmen können auch online absolviert werden. Häufig handelt es sich um kaufmännische Berufe oder IT-Berufe. In vielen Berufen ist jedoch eine reine Online-Ausbildung nicht möglich, beispielsweise in der Gastronomie, im Pflegebereich oder im Handwerk. Neben der theoretischen Ausbildung muss auch praktischer Unterricht erfolgen.

Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen

Wer eine Umschulungsmaßnahme absolvieren möchte, muss sie nicht immer selbst bezahlen. Für verschiedene Maßnahmen ist eine Förderung durch verschiedene Träger möglich. Rechtzeitig vor einer geplanten Umschulung sollten sich Interessierte informieren, welche Möglichkeiten für eine Förderung bestehen.

Ist die Umschulung aufgrund einer Krankheit oder einer Verletzung notwendig, kann die Finanzierung durch die Rentenversicherung erfolgen. Sie unterstützt Rehabilitationsmaßnahmen mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Um eine solche Förderung zu erhalten, müssen Rehabilitanden bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausübung des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich
  • erforderliche Mindestversicherungszeit von 15 Jahren ist erreicht
  • Ausschlussgrund, beispielsweise Beamter auf Lebenszeit, darf nicht vorliegen

Mitunter kann eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit finanziert werden, beispielsweise bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit und geringer Nachfrage im bisherigen Beruf. Damit Umschüler eine Förderung erhalten können, benötigen sie einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit. Eine Finanzierung erfolgt von der Agentur für Arbeit, wenn sie die Umschulungsmaßnahme als notwendig erachtet. Darüber hinaus muss die Umschulungsmaßnahme oder der Bildungsträger für eine staatliche Förderung zugelassen sein. Es muss nach einer absolvierten Umschulungsmaßnahme eine reale Chance auf dem Arbeitsmarkt bestehen.

Beratung durch die Agentur für Arbeit

Wer an einer Umschulung interessiert ist, kann sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Die Beratungsangebote sind in der Regel kostenlos. Für die Beratung sollten Interessierte einen Termin vereinbaren. Die Beratung kann direkt bei der Agentur für Arbeit, aber auch online stattfinden.

Sinnvoll ist eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch. Das gilt vor allem bei drohender oder bestehender Arbeitslosigkeit, da dann die Chancen auf einen Bildungsgutschein besser sind. Hierzu mehr bei der arbeitsagentur.de

Kaum Chancen für Förderung bei Unzufriedenheit

Wer in seinem bisherigen Job unzufrieden ist oder einfach nur mehr Geld bekommen möchte, hat keine Chance auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit. Er muss die Umschulungsmaßnahme selbst bezahlen.

Umschulung für Quereinsteiger

Quereinsteiger haben generell gute Chancen für eine Umschulung. In der Regel erfolgt eine Umschulung in einem völlig anderen als dem ausgeübten Beruf. Erfahrungen im angestrebten Beruf sind daher nicht notwendig. Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Umschulungsmaßnahmen an und richtet sich damit auch an Quereinsteiger.

Tipp: Eine Umschulung kann auch ohne bestehenden Berufsabschluss erfolgen. Allerdings wird Berufserfahrung von mindestens drei Jahren im ausgeübten Beruf vorausgesetzt. Weiterführende Informationen: eu-gleichbehandlungsstelle.de

Slot Gacor WordPress CMS Checker