Maßnahmen: Was tun im Todesfall?

Wenn ein Mensch plötzlich verstirbt, wissen nur die wenigsten was genau zu tun ist. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten im Todesfall in der richtigen Abfolge gemacht werden. In diesem Artikel versuchen wir einen kleinen Überblick zu schaffen, welche Maßnahmen im Todesfall zu ergreifen sind.

Sofortmaßnahmen

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss ein Arzt gerufen werden. Der Arzt stellt den Tod der Person fest. Dazu untersucht er die Person und stellt anschließend einen Totenschein aus. Sofern die Todesursache nicht eindeutig ist, muss der Arzt weitere Untersuchungen anordnen. Die Angehörigen haben ebenfalls eine ganze Menge zu tun. Sie müssen die anderen Angehörigen über den Tod in Kenntnis setzen. Weiterhin müssen sich diese Personen darüber informieren, ob die verstorbene Person Bestattungwünsche geäußert hat oder ob es ein Testament gibt. In den meisten Fällen wird im Bestattungsvertrag erwähnt ob ein Bestatter die Bestattung vornehmen soll. Weiterhin sollte man persönliche Dokumente bereit halten. Diese sind für die Bestattungsformalitäten unerlässlich. Dazu zählen folgende Unterlagen:

– Geburtsurkunde
– Heiratsurkunde
– Personalausweis

In den ersten Tagen nach dem Tod

Sollte die verstorbene Person keinen Bestatter ausgewählt haben, muss die angehörige Person einen auswählen. Die Preise für die Bestattung sind nicht einheitlich geregelt. Sie variieren stark. In einem Gespräch mit dem Bestatter muss man weiterhin sämtliche Details für den Ablauf der Bestattung klären. Die Angehörigen müssen weiterhin eine Sterbeurkunde beantragen. Dazu muss man das Standesamt kontaktieren. Die Sterbeurkunde bekommt man nur gegen Vorlage des Totenscheins. Der Totenschein sollte von Arzt nach der Feststellung des Todes ausgestellt werden.

Die Angehörigen werden über eine Trauerkarte über den Tod in Kenntnis gesetzt. Es gibt online einige Anbieter, wo man eine Trauerkarten Vorlage erstellen kann. Anschließend schickt man die Karte an alle Personen, die kontaktiert werden müssen. Zusätzlich muss die Kranken- oder Rentenkasse über den Tod informiert werden. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten. Alternativ kann es sein, dass die Bestattung Bestandteil einer Versicherung ist.

Die Bestattung

Die Bestattung gehört für die Angehörigen zu den schwersten Aufgaben im Leben. Es müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Weiterhin ist es für die Angehörigen nicht einfach die Bestattung zu organisieren und durchzuführen.
Bei der Bestattung unterscheidet man zwischen folgenden Arten

– Sargbestattung
– Urnenbeisetzung
– Bestattung auf hoher See

Die Sargbestattung wird am häufigsten durchgeführt. Die Angehörigen sollten sich einen Bestatter heraussuchen, der erfahren ist und der verstorbenen Person hilft den Frieden zu finden. Bei der Suche sollte man sich ein bisschen Zeit nehmen. Gespräche mit unterschiedlichen Bestatter helfen eine geeignete Person für die Bestattung zu finden. Gleichzeitig bekommt man die Leistungen aufgezeigt. Das persönliche Gespräch hilft die Leistungen zu bündeln und individuell zusammenzustellen.

Nach der Bestattung

Die Angehörigen erhalten zu diesem Zeitpunkt Beileidsbekundungen. Jetzt sollte man sich bei den Menschen bedanken, die zur Bestattung gekommen sind. Ein kurzer Brief oder eine Karte reicht aus um den Dank zu äußern. Sollte man ein bisschen mehr Geld haben, kann man in der Zeitung ein Inserat schalten. Sofern man es noch nicht gemacht hat, sollte man die Versicherung kontaktieren, wo die verstorbene Person versichert war. Es passiert sehr oft, dass der Verstorbene noch ein Guthaben hat. In den meisten Fällen setzt sich dieses Guthaben aus Beiträge zusammen, die im Vorfeld gezahlt worden sind. Wenn ein Angehöriger verstorben ist, kann man diese Beiträge erstattet bekommen. Wichtig ist, dass man die Leistungen im Überblick hat und die Vertragsinhalte genau liest. Auf diese Weise können die Erben sich absichern und künftigen Ärger vermeiden.

Weiterhin sollten die Angehörigen und Hinterbliebenen überprüfen, ob die Verträge gekündigt worden sind. Dazu gehören laufende Mietzahlungen und Nebenkosten sowie Mitgliedschaften in Sportvereinen. Viele Menschen wissen nicht, dass Verbindlichkeiten sich gegen das Erbe richten und daher geltend gemacht werden können. Die Zahlungen müssen dort beendet werden, wo es notwendig ist. Gleichzeitig sollten nur noch die minimalen Leistungen bezahlt werden.

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